Garantie
Ein Autohersteller darf seine Fahrzeuggarantie nicht an den Service in einem Autohaus der eigenen Marke binden. Die Garantie bleibt nach geltendem Recht auch dann erhalten, wenn die Inspektion gemäß Herstellervorgaben in einer freien Werkstatt erfolgte.
Schaut man in interne Statistiken der Reparaturbranche, ist etwa jede/r zweite Autofahrer*in einem freien, inhabergeführten Werkstattbetrieb treu. Offenbar finden Millionen Kund*innen Preis und Leistungen dieser Betriebe überzeugend. Das ist schon eine Qualitätsaussage an sich.